go-digital FAQ

Ihre Fragen zur go-digital Förderung

go-digital FAQ

Gern klären wir Ihre offenen Fragen auch im Rahmen eines unverbindlichen Telefonates. Wir können Ihnen direkt sagen, ob und in welchem Rahmen Ihr Unternehmen Zugriff auf das Förderprogramm go-digital hat.

Wie hoch ist die maximal mögliche Förderung?

Im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ werden für das Projekt maximal 33.000 € zuzüglich MwSt. mit 50% gefördert.

Wie läuft eine Projektförderung im Förderantrag ab?

Wie viel Bürokratie bedeutet der Antrag für mich und mein Unternehmen? 

Die IT-SCom übernimmt den gesamten Aufwand der Antragstellung für Sie. Sie haben damit keine zusätzlichen Aufwände. In einem Vorgespräch besprechen wir alle relevanten Punkte damit wir alles für Sie erledigen können.

In welchen Fördermodulen berät die IT-SCom und können diese miteinander kombiniert werden?

Die IT-SCom hat sich in den Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ autorisieren lassen. In diesem Bereich sind wir seit über 20 Jahren am Markt als Spezialisten unterwegs und anerkannt. Die Kombination der Module ist sogar die Regel. IT-Sicherheit ist als Modul in jedem „go-digital“ Projekt verpflichtend vorgegeben.

Wie viele Beratertage können gefördert werden?

Auszug aus den Richtlinien „go-digital“:

Die maximal möglichen 30 Beratertage können auf ein oder mehrere Module verteilt werden, mit folgenden Einschränkungen:

  • bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, sofern beantragt
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie mindestens zwei Beratertage für IT-Sicherheit*

*Sollte nur „Digitalisierungsstrategien“ oder „Digitale Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend mindestens zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Die IT-SCom ist für dieses Modul autorisier und kann diese Leistung also direkt mit Ihnen durchführen ohne einen sachverständigen Dritten mit in das Projekt nehmen zu müssen. Die IT-Sicherheit-Pflichtberatung hat vorhabenbezogen zu erfolgen. Die individuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens sind zu berücksichtigen. Allgemein übliche, nicht vorhabenbezogene Sicherheitsschulungen sind nicht ausreichend und nicht förderfähig.

Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?

Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

Was ist die De-minimis-Regelung

  1. Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird.
    Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.
    (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

  2. Das begünstige Unternehmen erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital eine De-minimis-Bescheinigung.

Welche Qualitätsansprüche werden an das Beratungsunternehmen gestellt?

Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen, sich an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und sich darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln. Dies wird mit Unterschrift im Antrag bestätigt.